Pflegeversicherung und Pflegestufen

Wann erhalte ich Leistungen von der Pflegeversicherung?

Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, gehört auch automatisch der Pflegeversicherung an. Ob Sie Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, ist abhängig davon, wie viel Pflege Sie täglich benötigen. Beträgt der Aufwand für Ihre Pflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung mindestens 90 Minuten am Tag, dann können Sie die Pflegestufe 1 erhalten. Derzeit gibt es 3 Pflegestufen und eine so genannte Härtefallregelung.

Wie bekomme ich eine Pflegestufe?

Eine Pflegestufe legt nicht Ihr Arzt fest, sondern ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK). Er kommt zu diesem Zweck zu Ihnen nach Hause, macht sich ein Bild von Ihrer persönlichen Situation und ermittelt mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens, wie hoch Ihr Pflegebedarf ist und welche Pflegestufe für Sie zutrifft.

Wie kann ich mich auf den Besuch des MDK vorbereiten?

Für alte und kranke Menschen ist der Besuch des MDK immer mit Aufregung und Stress verbunden. Deshalb ist es von Vorteil, wenn Sie bereits vorher mit einem Pflegedienst Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen. Damit Sie auf die Fragen des Gutachters zu Ihrem Pflegeaufwand umfassend antworten können, empfehlen wir Ihnen mindestens sieben Tage lange ein Pflegetagebuch zu führen und darin den Aufwand für Ihre Pflege minutengenau festzuhalten.

Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig)

Der Pflegebedürftige benötigt einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig)

Der Pflegebedürftige benötigt mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig)

Der Pflegebedürftige benötigt mehrmals täglich, gegebenenfalls rund um die Uhr und auch nachts Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Ein Härtefall liegt vor, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand notwendig ist. D.h., wenn die Grundpflege auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann oder Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 7 Stunden täglich erforderlich ist.