Injektionen, Verbände, Medikamentengabe und Überwachung, Infusionstherapie, künstliche Ernährung, Blutzuckerkontrollen, Blutdruckkontrollen, Schmerztherapie
Für die genannten Leistungen stellt der Hausarzt eine Vorordnung zur häuslichen Krankenpflege aus. Die Verordnung wird bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht. Bei Ablehnung hat der Versicherte das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
* Alle Zusatzleistungen sind als Einzelleistung erhältlich. Bitte erfragen Sie unsere dafür gültigen Preise .