Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld erhalte ich von meiner Pflegekasse?

Haben Sie eine Pflegestufe, dann zahlt die Pflegeversicherung unabhängig von Ihrer finanziellen Situation. Wie hoch Ihr Pflegegeld ausfällt, ist abhängig von Ihrer Pflegestufe. Der tatsächliche Betrag ist davon abhängig, ob Sie von einer nahe stehenden Person (Geldleistung) oder von einem ambulanten Pflegedienst (Sachleistung) versorgt werden. Bei Versorgung durch einen Pflegedienst wird der Ihnen zustehende Betrag direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Darüber hinausgehende Kosten muss der Pflegebedürftige selbst zahlen. Gegebenenfalls werden die Kosten auch vom Bezirksamt oder vom Amt für soziale Leistungen übernommen.

Menschen mit dementieller Erkrankung und erheblichem Betreuungsbedarf, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen.

Eine Kombination aus privater und professioneller Pflege ist möglich. In diesem Fall wird das Pflegegeld zwischen Angehörigen und Pflegedienst prozentual aufgeteilt.

Kombinationsleistungen erhalten die Versicherten/Pflegebedürftigen, wenn die  volle Höhe des Pflegegeldes nicht ausgeschöpft wird. Es wird anteilmäßig, prozentual zur Geldleistung der entsprechenden Pflegestufe, an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Pflegestufe Sachleistung Geldleistung*
I 420 € 215 €
II 980 € 420 €
III** 1470 € 675 €
Pflegeversicherung SGB XI bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst bei Pflege durch nahe stehende Personen

* Voraussetzung für die Bewilligung ist ein Beratungsbesuch bei den pflegenden Angehörigen (bei Pflegestufe 3 ¼-jährlich und bei Pflegestufe 1 und 2 ½-jährlich) nach § 37 Absatz 3 SGB XI

** Wenn in besonders gelagerten Einzelfällen ein außergewöhnlich hoher Pflegebedarf vorliegt, der das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann der Leistungsanspruch bis auf 1.918,00 € monatlich ausgedehnt werden.

Wer kommt für meine häusliche Krankenpflege nach SGB V auf?

Häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet, um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen. Sind diese Leistungen durch Ihre Krankenkasse genehmigt worden, werden die Kosten dafür übernommen. Die gesetzlichen Regelungen über Zuzahlungen sind zu beachten.

Was gibt es noch für Hilfen?

1. Pflegehilfsmittel

Bei Bedarf werden den Pflegebedürftigen technische Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt. Technische Hilfsmittel sind z.B. Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme. Auch bestimmte Verbrauchsartikel (z.B. Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe) können monatlich mit 30 Euro über die Pflegekasse finanziert werden.

2. Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung

Pflegebedürftige können Zuschüsse bis zu 2.557 € für die Verbesserung ihres Wohnumfelds erhalten. Wer sich nur noch im Rollstuhl oder mit einem Rollator bewegen kann, benötigt oft breitere Türen in seiner Wohnung. Manchmal ist auch eine Rampe erforderlich oder Türschwellen müssen beseitigt werden. Die Höhe des Zuschusses ist vor Beginn der Umbauten bei der Pflegekasse zu beantragen.

Wo erhalte ich einen Pflegegeldantrag?

Normalerweise genügt ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse. Sie können den Antrag aber auch bei Ihrem Pflegedienst anfordern und gegebenenfalls gemeinsam mit dem Sozialarbeiter ausfüllen. Achtung: Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn er vollständig ausgefüllt ist und von Ihnen oder Ihrem Betreuer/Bevollmächtigten unterschrieben wurde.

Wo beantrage ich Sozialleistungen?

Sofern eine Berechtigung auf Sozialleistungen vorliegt, können Sie diese Leistungen bei Ihrem zuständigen Sozialamt / Amt für soziale Leistungen beantragen. Liegen Ihre Vermögensverhältnisse unter der Bemessungsgrenze, dann sind Zuzahlungen des Sozialhilfeträgers möglich.

Was versteht man unter Ersatzpflege/Verhinderungspflege?

Sofern Sie Ihre Angehörigen bereits länger als ein Jahr pflegen, haben Sie Dank der Verhinderungspflege die Möglichkeit, sich maximal 28 Tage von Ihrer Pflegeaufgabe zu erholen und eine Auszeit zu nehmen. Diese Möglichkeit besteht selbstverständlich auch, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen ausfallen.

Die Pflegekassen zahlen bis zu 1.470 € für die Ersatzperson, falls sie von einem Pflegedienst gestellt wird. Ersatzpflege kann auch stundenweise abgerufen werden, wenn die Pflegeperson kurzfristig verhindert ist. Über die Finanzierung entscheiden die Pflegekassen im Einzelfall.

In welcher Form kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Verhinderungspflege kann in der Wohnung des Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden (ein ambulanter Pflegedienst kommt zu Ihnen nach Hause). Der Pflegebedürftige kann während dieser Zeit aber auch in einer betreuten WG versorgt werden.